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Wir freuen uns über jeden, der sich engagieren möchte! Füllen Sie das Formular aus und senden es an uns. Wir melden uns dann schnellstmöglich bei Ihnen, um Näheres zu besprechen.

Über den Antrag entscheidet der Vorstand des Vereins laut Satzung:

§ 5 – Beginn/Ende der Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft muss gegenüber dem Vorstand schriftlich beantragt werden. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand mit einfacher
Stimmenmehrheit abschließend. Der Vorstand ist nicht verpflichtet,
Ablehnungsgründe dem/der Antragsteller/in mitzuteilen, ein Aufnahmeanspruch ist
ausgeschlossen.